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AGB sowie Haus- und Eislaufordnung für die Eisbahnanlage „Schwentinental On Ice“ Veranstalter: Passage Kontor Events, Bettina Zwickler e.K., Bahnhofstr. 32, 24223 Schwentinental
I Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Haus- und Eislaufordnung
1.Die Haus- und Eislaufordnung gilt für folgende temporäre Einrichtung der Passage Kontor Events im folgenden PK genannt:
Veranstaltungsflächen und Kunsteisbahn der Aktion „Schwentinental on Ice“ (im Folgenden „SOI“ genannt).
2.Die Haus- und Eislaufordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit allen Bereichen der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen der „PK“
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Eislaufordnung
1.Die Haus- und Eislaufordnung der „PK“ ist für alle Veranstaltungs- und Eisbahngäste verbindlich.
2.Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung sowie mit Betreten der Eisbahnanlage und deren Umfeld erkennt jeder Veranstaltungs- und Eisbahngast die Haus- und Eislaufordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3.Das Personal oder weitere Beauftragte der „PK“ üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personal oder weiterer Beauftragter der „PK“ ist Folge zu leisten. Eisbahngäste, die gegen die Haus- und Eislaufordnung verstoßen, können der „SOI“ verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
4.Bei der Benutzung der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „PK“ durch Vereine und Schulen oder andere geschlossene Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Haus- und Eislaufordnung mitverantwortlich.
5.Bei Verlassen der „SOI“ ist der Eintritts-Tag (Aufkleber) aufzubewahren und bei Wiedereintritt unaufgefordert vorzuzeigen. Der Verlust des Eintritts-Tags (Aufkleber) kann in diesem Fall nicht berücksichtigt werden.
6.Die Weitergabe des Eintritts-Tags (Aufkleber) ist nicht gestattet. Bei Verstoß behält sich „SOI“ rechtliche Schritte vor.
§ 3 Veranstaltungs- und Eisbahngäste
1.Der Besuch der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „PK“ steht grundsätzlich jeder Person frei.
2.Jeder Besucher, der die Eislauffläche betritt, muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein.
3.Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
4.Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der unter § 1 Abs. 1. genannten Einrichtung der „PK“ nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
5.Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
-die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
-die Tiere mit sich führen,
-die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
-die die Eisbahn zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken nutzen wollen.
6. Jeder Eisbahngast muss auf das auf Eisbahnen bestehende erhöhte Unfallrisiko achten, dass z.B. durch eis-und tauwasserbelastete Bodenflächen entstehen. Deshalb ist auf- und im Randbereich der Eisbahn besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Schuhe außerhalb der Eisbahn sind empfehlenswert.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
1.Die täglichen Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang/Internet (www.schwentinental-on-ice.de) bekannt gegeben und sind Bestandteile der Haus- und Eislaufordnung.
2.Bei Einschränkungen der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
3.Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
4.Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
1.Die Veranstaltungs- und Eisbahngäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2.Nicht durch Holzhobelspäne oder Teppich abgedeckte Fußbodenbereiche dürfen mit Schlittschuhen nicht betreten werden.
3.Den Veranstaltungs- und Eisbahngästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente zu benutzen.
4.Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
5.Die Benutzung von Sportgräten (außer Schlittschuhe, Eishockeyschläger und Eissöcke) sowie die Benutzung von Spielgeräten ist auf der Gesamtfläche von „SOI“ nicht erlaubt.
6.Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Eisfläche nicht erlaubt.
7.Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf der Gesamtfläche „SOI“ nicht erlaubt.
8.Das Rauchen ist nur an den mit Aschenbechern ausgestatteten Stehtischen erlaubt.
9.Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
10.Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen!
II Bestimmungen für die Nutzung der Eisbahn und Veranstaltungsflächen
§ 6 Zweck und Nutzung der Eisbahn
Die Eislauffläche der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „PK“ dient der Gesundheitsförderung, dem
Bewegungstraining, der Abwechslung und Erholung der Eisbahngäste.
§ 7 Verhalten auf der Eisfläche
1.Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf deren Eisbahngäste.
2.Die Eisfläche ist nur mit Schlittschuhen zu betreten.
3.Übertrieben schnelles Eislaufen sowie Ketten- und Hakenlaufen sind nicht erlaubt.
4.Auf der Eisfläche ist eine einheitliche Laufrichtung zu beachten. Die Laufrichtung ist grundsätzlich im Uhrzeigersinn
5.Auf der Bande dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. Die Bande ist kein Sitzplatz.
6.Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht.
7.Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
III Haftungsbestimmungen
§ 8 Haftung im Schadensfall
1.Die Gäste benutzen die unter § 1 Abs. 1 genannten Veranstaltungs- und Eisbahnfläche der „PK“ auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2.Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
3.Bei Verlust von Leihsachen wird ein Pauschalbetrag von 30,00 € in Rechnung gestellt.
Fassung: November 2011, Passage Kontor Events, Bettina Zwickler e.K., Bahnhofstr. 32, 24223 Schwentinental
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